AGB

1. Zustandekommen des Gastaufnahmevertrags

1.1. Der Gastaufnahmevertrag kommt zustande, sobald der Gast eine verbindliche Buchung vornimmt und der Gastgeber diese Buchung schriftlich oder elektronisch bestätigt.

1.2. Erfolgt eine Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht rechtzeitig, gilt der Vertrag als geschlossen, sobald die Unterkunft bereitgestellt wurde.

2. Vertragsinhalt und -pflichten

2.1. Mit Abschluss des Gastaufnahmevertrags sind beide Parteien verpflichtet, die vereinbarten Vertragsleistungen zu erfüllen.

2.2. Der Vertrag gilt für die im Buchungsvorgang vereinbarte Dauer.

3. Pflichten des Gastgebers

3.1. Der Gastgeber ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft im vereinbarten Zeitraum in vertragsgemäßem Zustand bereitzustellen.

3.2. Kann die Bereitstellung aus Gründen, die der Gastgeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

4. Nichtinanspruchnahme der Leistung durch den Gast

4.1. Nimmt der Gast die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch, bleibt er verpflichtet, den vereinbarten bzw. betriebsüblichen Preis zu zahlen.

4.2. Der Gastgeber hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Diese werden pauschal mit 20 % des Übernachtungspreises angesetzt.

4.3. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.

5. Weitervermietungspflicht des Gastgebers

5.1. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben verpflichtet, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

5.2. Bis zur erfolgreichen Weitervermietung bleibt der Gast verpflichtet, den nach Ziffer 4 berechneten Betrag zu zahlen.

6. An- und Abreisetag

6.1. An- und Abreisetag gelten als ein Berechnungstag.

6.2. Die Unterkunft steht am Anreisetag ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung und ist am Abreisetag bis zur vereinbarten Uhrzeit zu räumen.

7. Gerichtsstand

7.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Gastaufnahmevertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Betriebsort der Unterkunft.

8. Stornierungsbedingungen

8.1. Bei Stornierung durch den Gast gelten folgende pauschale Entschädigungssätze:

bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

49 bis 35 Tage vor Mietbeginn:30 % des Mietpreises

34 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

20 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

8.2. Ab 14 Tagen vor Mietbeginn gelten die Regelungen gemäß Ziffer 4 und 5.

8.3. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Gastgeber.